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Ihre Fragen an uns
1. Wie funktioniert das Beamtendarlehen?
Sie bekommen den Darlehensbetrag ausgezahlt, gleichzeitig wird eine Kapitallebensversicherung in gleicher Höhe abgeschlossen. Am Ende der Laufzeit wird durch die Lebensversicherung das Darlehen getilgt und Sie erhalten darüber hinaus die Überschussbeteiligung ausgezahlt.
2. Ist der Zinssatz für die gesamte Laufzeit festgeschrieben?
Die Zinsen werden über die gesamte Laufzeit nicht verändert.
3. Was passiert mit dem Darlehen im Todesfall des Darlehensnehmer?
Durch die Finanzierung über eine Kapitallebensversicherung ist Ihre Familie im Todesfall vor der Rückzahlung des Darlehens abgesichert.
4. Welche Darlehenshöhe und Laufzeit kann man vereinbaren?
Die Darlehenshöhe bestimmen Sie selbst (zwischen 5.000 EUR und 120.000 EUR). Die maximale Darlehenshöhe ist abhängig von Ihren Dienstbezügen. Die Laufzeit kann frei über 12 oder 20 Jahre gewählt werden
5. Wie sind die Kriterien zur Gewährung eines Darlehens?
Bestehende Darlehensverpflichtungen müssen mit dem Beamtendarlehen abgelöst werden "ausgenommen Hypotheken". Die gesamte Darlehenssumme beträgt maximal das 20-fache des monatlichen Nettoeinkommens.
Nach Abzug der monatlichen Fixkosten sowie der monatlichen Rate für das Beamtendarlehen, sollte Ihnen noch folgender Betrag zur Verfügung stehen: Verheiratet: 750,00 Euro, Ledige: 600,00 Euro, pro. Kind 240,00 Euro.
Der Antragsteller darf das 58. Lebensjahr bei Antragstellung noch nicht überschritten haben. Die Kreditlaufzeit sollte möglich nicht über das 65. Lebensjahr hinausgehen "Beamte nicht über das 75. Lebensjahr". Folgende Unterlagen sind zur Darlehensprüfung einzureichen:
- die letzte Gehaltsabrechnung, bei verheirateten Antragstellern auch die letzte Gehaltsabrechnung des Ehepartners.
- eine Kopie der Ernennungsurkunde zum Beamten auf Lebenszeit, oder Nachweis über die Unkündbarkeit als Angestellter im öffentlichen Dienst.
6. Sind Sondertilgungen möglich?
Sie können jederzeit Teiltilgungen leisten (ab 2.500 EUR).
Durch Teiltilgungen sinkt der Zinsaufwand. Die Versicherungssumme und die Prämie für die Lebensversicherung bleiben gleich. Die Auszahlung aus der Lebensversicherung erhöht sich um die vorher getilgte Summe.
7. Kann das Darlehen vorzeitig gekündigt werden
Eine vorzeitige Kündigung ist jederzeit möglich. Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird nicht berechnet:
Bei einer Kündigung vor Ablauf von 12 Jahren müssen Sie die steuerlichen Nachteile berücksichtigen (die Zinserträge aus der Lebensversicherung werden steuerpflichtig).
Haben Sie weitere Fragen?
Zögern Sie nicht und rufen Sie uns kostenlos unter: 0800 / 300 800 1 (kostenfrei) an. Oder benutzen sie einfach unser » Kontaktformular.
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(eff. Zins 6,22%) mit Disagio 5,99% Festzins (eff. Zins
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