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Ihre Fragen an uns
1. Wie funktioniert das Beamtendarlehen? Sie bekommen den
genehmigten Darlehensbetrag ausgezahlt, gleichzeitig wird eine
Kapitallebensversicherung in gleicher Höhe abgeschlossen. Am
Ende der Laufzeit wird bei regelmäßiger Beitragszahlung durch die
Lebensversicherung das Darlehen getilgt. Eine eventuell anfallende
Überschussbeteiligung wird direkt an Sie ausgezahlt.
2. Ist der Zinssatz für die gesamte Laufzeit festgeschrieben?
Die Zinsen werden über die gesamte Laufzeit nicht verändert und somit stabil.
3. Was passiert mit dem Darlehen im Todesfall des Darlehensnehmer?
Durch die Finanzierung über eine Kapitallebensversicherung ist Ihre
Familie im Todesfall vor der Rückzahlung des Darlehens abgesichert.
4. Welche Darlehenshöhe und Laufzeit kann man vereinbaren?
Die Darlehenshöhe bestimmen Sie selbst (zwischen 5.000 EUR und 120.000
EUR). Die maximale Darlehenshöhe ist abhängig von Ihren Dienstbezügen.
Die Laufzeit kann frei über 12 oder 20 Jahre gewählt werden.
5. Wie sind die Kriterien zur Gewährung eines Darlehens?
Bestehende Darlehensverpflichtungen müssen mit dem Beamtendarlehen
abgelöst werden, ausgenommen Hypotheken. Die gesamte Darlehenssumme
beträgt maximal das 20-fache des monatlichen Nettoeinkommens.
Nach
Abzug der monatlichen Fixkosten sowie der monatlichen Rate für das
Beamtendarlehen, sollte Ihnen noch folgender Betrag zur Verfügung
stehen: Verheiratet: 750,00 Euro, Ledige: 600,00 Euro, pro Kind 240,00 Euro.
Der
Antragsteller darf das 58. Lebensjahr bei Antragstellung noch nicht
überschritten haben. Die Kreditlaufzeit sollte möglichst nicht über das
65. Lebensjahr hinausgehen. Beamte nicht über das 75. Lebensjahr.
Folgende Unterlagen sind zur Darlehensprüfung einzureichen:
- die letzte Gehaltsabrechnung bei verheirateten Antragstellern, die letzte Gehaltsabrechnung des Ehepartners.
-
eine Kopie der Ernennungsurkunde zum Beamten auf Lebenszeit oder
Nachweis über die Unkündbarkeit als Angestellter im öffentlichen Dienst
6. Sind Sondertilgungen möglich? Sie können jederzeit
Teiltilgungen leisten (ab 2.500 EUR).
Durch Teiltilgungen sinkt der Zinsaufwand. Die Versicherungssumme und
die Prämie für die Lebensversicherung bleiben gleich. Die Auszahlung
aus der Lebensversicherung erhöht sich um die vorher getilgte Summe.
7. Kann das Darlehen vorzeitig gekündigt werden
Eine vorzeitige Kündigung ist jederzeit möglich. Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird nicht berechnet:
Bei einer Kündigung vor Ablauf von 12 Jahren müssen Sie die
steuerlichen Nachteile berücksichtigen (die Zinserträge aus der
Lebensversicherung werden steuerpflichtig).
Haben Sie weitere Fragen?
Zögern Sie nicht und rufen Sie uns kostenlos unter: 0800 / 300 800 1 (kostenfrei) an. Oder benutzen sie einfach unser » Kontaktformular.
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Das Beamtendarlehen der ERGO bietet dank seiner günstigeren Zinssätze eine monatliche niedrige Rate
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